Winterreifenpflicht in Deutschland

Jedes Jahr pünktlich zum Wintereinbruch, wenn der erste Schnell fällt und die Straßen von einer glitzernden Eisschicht bedeckt sind, stellen sich deutsche Autofahrer die Frage, ob auf Winterreifen gewechselt werden soll oder sogar muss.

Dabei wird die Notwendigkeit einer speziellen Bereifung immer wieder von Experten und den führenden Autoherstellern durch erschreckende Tests nachgewiesen. Die Funktion eines Winterreifens ist plausibel. Da bei niedrigen Temperaturen und winterlichen Straßenverhältnissen eine optimale Bodenhaftung nötig ist, bestehen die sogenannten „M&S-Reifen (Matsch und Schnee) aus einer kälteresistenten Gummimischung. Besonders die Festigkeit der Winterreifen ist von Priorität, da kältere Außentemperaturen den Reifen verhärten oder gar versteifen lassen, droht bei einem Sommerreifen plötzlicher Reibungsverlust. Neben der Gummizusammensetzung und einem minimal erhöhten Reifendruck soll ein lamellenähnliches Profil, das durch seine Tiefe und Breite ein Verstopfen ausschließt, den Schnee abtragen und ein „rutschen“ verhindern.

Aufgrund des lästigen Wechsels zwischen Winter- und Sommeruntersatz ergibt sich durch den Allwetter – oder auch Ganzjahresreifen eine anwenderfreundliche Alternative, da diese einen Mittelwert zwischen sommerlichen und winterlichen Bedingungen darstellen. Ein grundlegendes Gesetz bezüglich einer Winterreifenpflicht gibt es in Deutschland nicht, allerdings besteht seit Mai 2006 laut Straßenverkehrsordnung eine Vorschrift, die besagt, dass eine geeignete Bereifung bei extremen Wetterverhältnissen aufgelegt werden muss. Zu Unterschätzen ist diese Vorgabe nicht. Während in Deutschland bei Missachtung ein Bußgeld zwischen 20-40 € und sogar ein Punkt in Flensburg droht, muss auf österreichischen und ungarischen Straßen bei Missachtung mit Strafen von bis zu 5.000 € oder gar einem Einreiseverbot gerechnet werden.
In den skandinavischen und baltischen Ländern, sowie auf österreichischen Straßen besteht also bereits eine Winterreifenpflicht, die in speziellen Zeiträumen eine Mindestprofiltiefe von 3 Millimetern voraussetzt –auch bei ausländischen Fahrzeugen.

Letzten Endes bleibt die Entscheidung über Winterreifen oder nicht beim Autohalter, allerdings sollte man sich darüber im Klaren sein, dass das eigene Fahrzeug eine potenzielle Gefahrenquelle darstellt und in einigen Fällen sogar den Versicherungsschutz aushebelt.

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